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Gewährleistungserklärung

Gewährleistungserklärung für Motoren, Getriebe, Zylinderköpfe, Differentiale und andere sicherheitsrelevante Bauteile


  1. Beginn und Dauer der Gewährleistung

    Die Gewährleistung beginnt ab dem Verkaufsdatum und wird für einen Zeitraum von 1 Jahr oder 12.000 km (durch Einbaurechnung zu belegen) gewährt.

  2. Voraussetzung der Gewährleistung

    Der Einbau der Bauteile muss von einem Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt werden, bzw. ein Kfz- Meisterbetrieb muss den fachgerechten Einbau schriftlich bestätigen. Bei Defekt muss dem Verkäufer das Bauteil im eingebauten Zustand vorgeführt werden. Für Schadensfeststellung, Reparatur, Ersatzteillieferung oder Wandlung wird dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen ab Einlieferung gestattet.

  3. Inhalt und Umfang der Gewährleistung

    Der Verkäufer hat bei begründetem Gewährleistungsanspruch das Recht ein Bauteil mit etwa gleicher erforderlicher Reparatur vorzunehmen oder über den Kaufpreis eine Gutschrift auszustellen, ggf. den Kaufpreis zu erstatten.

  4. Einschränkung der Gewährleistung

    Dichtungen, Simmerringe, Ölverbrauch, vorhandene Nebenaggregate, alle Anbauteile, wie z. B. Spannvorrichtungen, Wasserpumpen, Thermostate, Kupplungen, Schläuche, Zahnriemen, Steuerketten, Keilriemen usw. und durch diese verursachte Folgeschäden sind von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch entfällt bei unsachgemäßem Einbau, Schäden infolge Überhitzung, Ölmangel und Verwendung der Teile für jegliche motorsportlichen Zwecke, gewerbliche Nutzung sowie leistungssteigernde Umbauten. Bei Umbau auf nicht serienmäßige dafür vorgesehene Betriebsstoffe erlischt jegliche Garantie / Gewährleistung.

  5. Besondere Hinweise

    Bei den meisten Aggregaten / Bauteilen wurde aus Lager und Umwelttechnischen Gründen das Öl abgelassen. Deshalb bitte vor erneuter Inbetriebnahme den Ölstand kontrollieren und den Ölfilter erneuern. Bei Motoren ist der Zahnriemen / die Steuerkette vor Inbetriebnahme zu erneuern. Die Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf das Ersatzteil, nicht auf eventuelle Ein- / Ausbaukosten oder sonstige Entschädigungen. Bei einem Gewährleistungsanspruch wird der volle Preis ausgezahlt, jedoch nicht höher als der Kaufpreis.

  6. Sonstiges

    Kilometerangaben werden laut Angaben des Vorbesitzers sowie des abgelesenen Tachostands nach bestem Wissen und Gewissen unverbindlich erteilt.

  7. Gerichtsstand ist Brühl.

  8. Gewährleistung

    Ersatzteile aus Bastler/Unfallfahrzeugen nicht Funktionsgeprüft 3 Monate Gewährleistung.

  9. Händlergeschäft

    keine Gewährleistung, keine Übernahme von Ein- und Umbaukosten da Sonderpreis.

  10. Bei Sonderpreis werden keine Ein- und Umbaukosten erstattet.